Foto: Steinar Engeland / Unsplash

Unfall oder Panne?…

Wir sind sofort für Sie da!

POTTHOFF hilft rund um die Uhr!

 

Pannen-Soforthilfe:

Sie sind liegen geblieben, oder Ihr Fahrzeug startet nicht? Rufen Sie unsere Soforthilfe-Hotline an:


Unfall-Checkliste:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle und informieren Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110

  2. Soweit notwendig und möglich, leisten Sie anderen Unfallbeteiligten erste Hilfe.

  3. Tauschen Sie mit dem Unfallverursacher die notwendigen Daten für die Schadenregulierung aus.

  4. Protokollieren Sie den Unfall – laden Sie den Unfallbericht als PDF

  5. Rufen Sie unsere Soforthilfe-Hotline an: +49 800 897378423

 

Fragen gern Sie einfach nach dem Potthoff Schaden-Service. In Zusammenarbeit mit unserer Rechtsabteilung erledigen wir die lästige Bürokratie für Sie.

Bleiben Sie entspannt, unkomplizierte Hilfe ist auf dem Weg :)


Sie benötigen einen Mietwagen? Aber gern:

 

Unsere Soforthilfe-Leistungen

  • 24-h-Abschleppdienst

  • Mobilerhaltung im Kasko- und Haftpflichtschadensfall

  • Fachgerechte Instandsetzung

  • Unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro im Autohaus

  • Kostenkalkulation bei sog. Bagatellschäden

  • Kostenkalkulation Reparaturkosten

  • Online-Schadensmeldung an die Versicherungen

  • Clever Repair (Beseitigung von Dellen, Beulen und kleinen Lackschäden)

  • Austausch von Scheiben und Reparatur von Glasschäden

Gute Gründe für Potthoffs Meisterwerkstätten

  • Fachgerechte Reparatur nach Herstellervorgaben

  • Modernste Reparaturmethoden mit Spezialwerkzeugen

  • Verwendung von Volkswagen-/Audi-/Skoda-Originalteilen

  • Erhalt der Lack- und Durchrostungsgarantie

  • Garantien auf Reparatur und Lackierung

  • Hohe Ausführungsqualität der geschulten, kompetenten und von Herstellern ausgezeichneten Mitarbeiter in Serviceannahme und Werkstatt

  • Geringer Wertverlust und besserer Wiederverkaufswert für Ihr Fahrzeug

  • Einhaltung aller Verpflichtungen gegenüber der Leasinggesellschaft/Bank

  • Vertragspartner der Volkswagen Auto Versicherung weiteren namhaften Versicherungen

Pech gehabt? Rufen Sie einfach Ihr Autohaus an!

Wir stehen an Ihrer Seite.

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Bergen / Abschleppen

Die Kosten für die Bergung und/oder das Abschleppen Ihres beschädigten Fahrzeuges zu Ihrem Autohaus trägt ggf. die Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung. Liegt Ihr Autohaus in zu großer Entfernung zum Unfallort, ist die Versicherung lediglich verpflichtet, diese Kosten im üblichen Umfang zu erstatten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns möglichst noch von der Unfallstelle aus anrufen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.

Freie Wahl der Reparaturwerkstatt

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens mit der Unfallreparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges zu beauftragen. Die Reparatur in unseren Werkstätten stellt sicher, dass später keine Probleme mit der erweiterten Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei möglichen Kulanzfällen auftreten und dient gleichermaßen dem Werterhalt Ihres Fahrzeugs. Sowohl unsere hochqualifizierten Mitarbeiter als auch die modernste technische Ausstattung unserer Werkstätten ermöglichen die Einhaltung dieser Versprechen. Schließlich werden wir dahingehend regelmäßig von den Herstellern sowie unabhängigen Institutionen überprüft.


Schadenfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen

Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer evtl. Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermittelt, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, gegeben sein kann. Im Falle des Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest. Wir als Ihr Autohaus haben die unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen direkt im Haus.

Ist ein sog. Bagatellschaden offensichtlich (Schadenhöhe bis ca. 750,- EUR), werden die Kosten für das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen in der Regel nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. In diesem Fall steht unsere Werkstatt direkt natürlich gerne bei der Reparaturkosten-Kalkulation zur Seite.

Ihre Mobilität während des unfallbedingten Fahrzeugausfalls

Während der unfallbedingten Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges. Die Versicherung des Unfallverursachers ist im Rahmen ihrer Haftung verpflichtet, Ihnen die entstandenen Mietwagenkosten zu ersetzen, sofern sich diese im marktüblichen Rahmen bewegen. Selbst im Falle eines Totalschadens, den Sie garnicht reparieren lassen, haben Sie das Recht, ein Unfallersatzfahrzeug anzumieten, bis Sie ein Ersatzfahrzeug gefunden haben (üblicherweise wird von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgegangen). Wir als EUROMOBIL-Partner bieten Ihnen neuwertige, gepflegte Mietwagen auch gleich an – selbstverständlich zu marktgerechten Preisen.

Falls Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, weil z. B. Sie diesen nur selten und für äußerst geringe Fahrtstrecken benötigen würden, haben Sie alternativ die Möglichkeit, bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die sog. Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.


Totalschaden

Selbst wenn die im Gutachten des Kfz-Sachverständigen ermittelten unfallbedingten Reparaturkosten zzgl. merkantiler Wertminderung den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges um bis zu 30 Prozent überschreiten, können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Das setzt allerdings voraus, dass Sie das Fahrzeug grundsätzlich 6 Monate weiter nutzen möchten und die Reparatur fachgerecht, entsprechend den gutachterlichen Vorgaben durchgeführt wird. Beabsichtigen Sie das nicht oder handelt es sich um einen sog. Eindeutigen Totalschaden, können Sie Ihr Fahrzeug zu dem im Sachverständigengutachten ermittelten Restwert verkaufen, zum Beispiel gleich an uns. Wir nehmen Ihnen Ihr Altfahrzeug ab – zu fairen Preisen und als Barauszahlung, auch wenn Sie Ihr neues Auto garnicht bei uns erwerben. Eventuelle Kaufangebote der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sind nur dann zu berücksichtigen, wenn Sei Ihnen einerseits vor Abschluss des Kaufvertrag mit Ihrem Autohaus bekannt waren und andererseits konkrete Angaben zu dem Aufkäufer und dessen Preisangebot einhalten. Solche Restwertangebote der Haftpflichtversicherer basieren oft auf Angeboten spezialisierter Restwertaufkäufer, die für Sie als Verkäufer nicht kontrollierbar sind.

Personenschäden

Falls Sie selbst oder in Ihrem Fahrzeug befindliche weitere Insassen durch den Schadeneintritt gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben, können Ihnen je nach Art und Ausmaß der Verletzungen weitere Entschädigungen zustehen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Schmerzensgeld oder auch Heilbehandlungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden sowie und die Erstattung von Aufwendungen im Rahmen des Verdienst- bzw. Erwerbsausfall oder der Haushaltsführung. Die Klärung solcher und möglicherweise noch weiterer Ihnen zustehender Schadenspositionen erfordert in der Regel eine Einzelfallprüfung. So sind Verletzungen zum Beispiel durch eine ärztliche Stellungnahme zu belegen. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen versierten Rechtsanwalt dringend angeraten.


Anwaltliche Beratung und Vertretung.

Es steht Ihnen frei, einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Bei Unfällen

  • mit Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben

  • bei denen Personenschäden und/oder Todesfälle zu beklagen sind,

  • bei denen der Verursacher unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stand,

  • in die Kinder als (wahrscheinliche) Verursacher verwickelt sind,

ist die Einschaltung eines Rechtsbeistand immer angeraten. Wir als Ihr Autohaus sind Ihnen bei Bedarf bei der Suche nach einem im Verkehrs- bzw. Schadenrecht sachkundigen Rechtsanwalt gern behilflich.

Die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehenden Anwaltskosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung zu ersetzen.

Selbst verschuldeter Unfall

Auch wenn Sie einen Unfall vollständig oder zum Teil selbstverschuldet haben, stehen wir als Ihr Autohaus Ihnen zur Seite. Wenn Sie kaskoversichert sind, sind Ihre Rechte und Pflichten nicht gesetzlich geregelt, sondern ergeben sich aus Ihrem Kaskoversicherungsvertrag. Grundsätzlich allerdings gilt auch hier, dass Sie einen Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens mit der Instandsetzung beauftragen können, sofern der Kaskovertrag dies nicht ausdrücklich anders bestimmt.


Unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug noch fahrbereit und betriebssicher ist:

Benachrichtigen Sie uns so schnell wie möglich unter der Rufnummer 0800 897 378 423, im Idealfall noch vom Unfallort aus!

Wir helfen Ihnen jederzeit schnell und unkompliziert bei der Organisation der jeweils notwendigen bzw. Ihnen zustehenden Hilfe:

Lassen Sie sich weder vom Unfallgegner noch von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners noch von der Polizei zu nachteiligen Aussagen oder Verhaltensweisen drängen. Der Unfallgegner und dessen Versicherung können aus naheliegenden Gründen keine unabhängigen Ratgeber für Sie sein

Wir helfen Ihnen jederzeit schnell und unkompliziert bei der Organisation der jeweils notwendigen bzw. Ihnen zustehenden Hilfe:

  • Fachgerechtes Bergen/Abschleppen

  • Eventuelle Notreparatur

  • Eventuell notwendige Heimreise/Hotelübernachtung

  • Vermittlung eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen

  • Fachgerechte Unfallreparatur

  • Mietwagen zu marktgerechten Tarifen

  • Vermittlung eines sachkundigen Rechtsbeistandes mit Erfahrung im Verkehrsunfallrecht


Praxis-Tipps bei Panne und Unfall:

  1. Zum Teil wird versucht, den Unfallgeschädigten dazu zu bewegen, sich beispielsweise in die Vertrauenswerkstatt eines Versicherers zu begeben. Fast alles, was angeboten wird, klingt gut, aber hier ist in jedem Fall Vorsicht angeraten. Bei der Reparatur in einer Vertrauenswerkstatt des Versicherers handelt es sich eben nicht automatisch um Ihren Vertrauensbetrieb. Für Sie ist nicht feststellbar, ob der Vertrauensbetrieb des Unfallgegners auch die Reparaturvorgaben des Herstellers sämtlich beachtet. In diesem Zusammenhang sollten Sie stets daran denken, dass die Wartung und Reparatur in Ihrem Vertrauensbetrieb bestmöglichen Werterhalt garantiert.

  2. Oft wird durch die Gegenseite auf Ihr Recht verzichtet, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten. Stattdessen wird ein hauseigener Sachverständiger empfohlen. Von unabhängiger Schadenfeststellung kann daher oft nicht die Rede sein.

  3. Achten Sie darauf, dass der Ihnen überlassene Mietwagen auach der Fahrzeugkategorie entspricht, die Ihnen zusteht. 

  4. Denken Sie daran, dass Sie das Recht auf anwaltliche Beratung besitzen. 

Fazit: Wenn Sie die komplette Schadenabwicklung allein dem leistungspflichtigen Versicherer des Unfallgegners überlassen, bleiben oft Ihr Recht und Ihnen zustehende Ansprüche unberücksichtigt oder werden zumindest nicht in vollem Umfang erfüllt. Der beste Rat ist daher: Kümmern Sie sich selbst um die Regulierung Ihres Unfallschadens und nutzen Sie die Hilfe, die wir Ihnen als Ihr Autohaus bieten können. Achten Sie darauf, dass Sie 100% des Ihnen zustehenden Ersatzes erhalten. Berücksichtigen Sie stets, dass jeder Schadenfall anders gelagert ist. Nur mit Kenntnis der aktuellen Rechtslage können Sie in der Regel vollständigen Schadenersatz durchsetzen.